Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für die Nutzung der One Access App

1. Präambel, Definitionen, Parteien, Geltungsbereich

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (“EULA”) regelt die Nutzung der mobilen Anwendung One Access App durch Verbraucher und Unternehmer. Vertragspartner ist die Sensorberg GmbH, Chaussestrasse 86, 10115 Berlin, Deutschland, E-Mail: support@sensorberg.com (nachfolgend: “Anbieter”).

"Nutzer" ist jede Person, die die App installiert, sich registriert und dieser EULA zustimmt. Nutzer können Hauptnutzer oder Empfänger sein.

"Betreiber" ist der Kunde des Anbieters (z. B. Betreiber eines Selfstorage-Standorts, Co-Working-Spaces oder Bürovermieters), der die App als Dienstleistung einsetzt und seinen Endkunden Zugangsrechte erteilt.

"Hauptnutzer" ist der Endkunde des Betreibers (z. B. Mieter einer Lagereinheit oder eines Büroraums), der vom Betreiber eine Zugangsberechtigung erhält. Hauptnutzer können die App selbst verwenden und Zugangsrechte an Empfänger weitergeben.

"Empfänger" ist eine Person, die vom Hauptnutzer über die in der App bereitgestellte Freigabefunktion eingeladen wird. Erst mit Annahme der Einladung und Zustimmung zu dieser EULA wird der Empfänger zum Nutzer.

Diese EULA gilt innerhalb der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Norwegens und Perus.

2. Informationen für Verbraucher

(1) Die Nutzung der App ist für Endnutzer kostenlos. Etwaige Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen beruhen auf gesonderten Vertragsverhältnissen zwischen Nutzer und Betreiber. Gegenüber dem Anbieter bestehen keine Zahlungsverpflichtungen.

(2) Vertragsschluss: Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer dieser EULA im Rahmen des Onboardings zustimmt, entweder (i) durch Betätigung der Schaltfläche “Anmelden” (oder einer gleichwertigen Schaltfläche) bei der Erstellung eines Kontos oder (ii) durch Aktivierung eines vom Betreiber oder Buchungsanbieter vorab eingerichteten Kontos durch Betätigung der Schaltfläche “Weiter” (oder gleichwertig). Durch Betätigung der jeweiligen Schaltfläche erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit dieser EULA und bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen. Die EULA und die Datenschutzbestimmungen werden vor Zustimmung einsehbar bereitgestellt.

(3) Korrekturen: Eingaben können bis zur Bestätigung jederzeit geändert werden.

(4) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Für Nutzer in Deutschland ist die deutsche Fassung maßgeblich. Zwingende Verbraucherschutzrechte nach dem Recht des Wohnsitzstaates bleiben unberührt.

(5) Speicherung und Abruf: Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die jeweils gültige Fassung dieser EULA kann jederzeit in der App eingesehen werden.

(6) Laufzeit: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer jederzeit durch Deinstallation der App und Einstellung der Nutzung beendet werden. Mit der Deinstallation endet die Lizenz und das Authentifizierungskonto wird deaktiviert. Von Betreibern oder Buchungsanbietern verwaltete Identitäten, Zugangsrechte oder Protokolle bleiben davon unberührt und unterliegen den jeweiligen Betreiberbedingungen.

(7) Außergerichtliche Verfahren: Der Anbieter nimmt an keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren teil.

(8) Systemvoraussetzungen, Kompatibilität, Interoperabilität: Die Nutzung der App setzt ein kompatibles Endgerät, eine unterstützte Betriebssystemversion, eine aktive Datenverbindung sowie aktiviertes Bluetooth (BLE) voraus. Weitere Dienste (z. B. Ortung, NFC) können erforderlich sein. Mindestanforderungen und bekannte Einschränkungen sind in der App-Store-Beschreibung und innerhalb der App abrufbar.

(9) Verfügbarkeit von Funktionen / Premium-Funktionen: Funktionen wie die Zugangsfreigabe (Access Sharing) sind nur verfügbar, wenn sie vom jeweiligen Betreiber aktiviert wurden. Ein Anspruch auf Aktivierung besteht nicht. Etwaige Bedingungen oder Entgelte des Betreibers unterliegen ausschließlich dessen Regelungen.

3. Gegenstand der Nutzung

Die App ermöglicht digitale Zugangskontrolle und – soweit vom Betreiber aktiviert – die gemeinsame Nutzung von Zugangsberechtigungen (“Key Sharing”). Der Anbieter räumt dem Nutzer lediglich Nutzungsrechte an der Software gemäß Ziffer 4 ein. Eigentumsrechte an der Software werden nicht übertragen.

4. Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, die App auf den eigenen Geräten zu installieren und für die nach diesem EULA vorgesehenen Zwecke im Rahmen der vom jeweiligen Betreiber (falls vorhanden) zur Verfügung gestellten Berechtigungen und Funktionen zu nutzen. Die Lizenz dient ausschließlich der Ausübung digitaler Zugriffsrechte, die dem Nutzer vom jeweiligen Betreiber oder von einem Hauptnutzer zugewiesen wurden.

(2) Es werden keine Eigentums- oder sonstigen Rechte an der App übertragen. Alle Rechte an der App, einschließlich aller Weiterentwicklungen, Modifikationen und Marken, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.

(3) Die Lizenz ist für die Dauer der Installation und aktiven Nutzung der App gültig. Die Lizenz erlischt auch mit der Beendigung dieser Vereinbarung oder der Deinstallation der App.

(4) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Anbieter vorbehalten.

5. Erlaubte Nutzung und Verbote

(1) Der Nutzer darf die App nur im Rahmen der ihr zugedachten Funktionalität nutzen. Jede Nutzung außerhalb des Key-Sharing-Mechanismus ist untersagt.

(2) Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt

a) die App oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen,

b) die App oder die Zugriffsrechte ohne Erlaubnis an Dritte außerhalb des vorgesehenen Sharing-Mechanismus zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen oder anderweitig zugänglich zu machen,

c) den Quellcode der App durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt,

d) technische Schutzmaßnahmen oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen,

e) die App mit nicht autorisierten Geräten, Systemen oder Manipulationen zu nutzen,

f) Modifikationen, Übersetzungen oder abgeleitete Werke der App zu erstellen, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht erlaubt,

g) die App für rechtswidrige Zwecke oder in missbräuchlicher Weise zu nutzen.

(3) Verstöße gegen diese Pflichten können zur Sperrung des Zugangs oder zur fristlosen Kündigung der Lizenz führen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

6. Regeln zum Rollenmodell und zur Schlüsselweitergabe

(1) Der Versand von Einladungen erfolgt ausschließlich über die in der App bereitgestellte Funktion. Sofern der Betreiber die Zugangsfreigabe für den Hauptnutzer aktiviert hat, kann der Hauptnutzer durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse, Auswahl der Berechtigungen und Bestätigung des Vorgangs Empfänger einladen. Empfänger werden erst nach Registrierung und ausdrücklicher Zustimmung zu diesen EULA zu Nutzern und dürfen den Zugang erst dann nutzen.

(2) Der Hauptnutzer bleibt für die Auswahl, Information und Kontrolle seiner Empfänger verantwortlich. Handlungen von Empfängern werden ihnen zugerechnet, soweit sie diese veranlassen oder Sorgfaltspflichten verletzen. Berechtigungen können befristet und jederzeit widerrufen werden. Als Missbrauch gilt insbesondere die Weiterleitung von Einladungen, die Manipulation der App oder die unbefugte Weitergabe des Zugangs. Die Weitergabe von Einladungen, Einladungslinks oder Token an Dritte ist nicht gestattet. Der Hauptnutzer hat sicherzustellen, dass die Weitergabe mit seinem Vertrag mit dem Betreiber und den geltenden Richtlinien der Einrichtung übereinstimmt.

(3) Bei Missbrauch kann der Betreiber Abmahnungen aussprechen, den Zugang sperren oder das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(4) Der Betreiber bleibt allein verantwortlich für die Festlegung und Durchsetzung der Regeln für den Zugang zu den Einrichtungen und für die Sicherstellung, dass die gemeinsame Nutzung des Zugangs mit seinen Mietverträgen und Organisationsrichtlinien übereinstimmt. Der Provider ist nicht an diesen Vereinbarungen beteiligt und übernimmt keine Verpflichtung, sie zu überprüfen oder durchzusetzen; die App ist ein Hilfsmittel. Vom Betreiber auferlegte Gebühren oder Beschränkungen sowie die Löschung oder Aufbewahrung von Identitäten, Rechten oder Protokollen auf der Ebene des Betreibers unterliegen den Bedingungen des Betreibers. Der Anbieter kann auf Anweisung des Betreibers vom Betreiber konfigurierte Einstellungen (z.B. Zugriffsbereiche, Ablauf, Widerruf) vornehmen und ggf. Zugriffsberechtigungen aussetzen oder widerrufen.

7. Pflichten der Nutzer

Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Geräte und die App auf dem neuesten Stand zu halten, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und einen Verlust oder eine vermutete Kompromittierung unverzüglich zu melden. Einladungen dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden. Der Zugang ist unverzüglich zu sperren, wenn er nicht mehr benötigt wird oder der Verdacht eines Missbrauchs besteht.

8. Verfügbarkeit, Support, Updates

Der Anbieter bemüht sich, die App in angemessenem Rahmen zur Verfügung zu stellen. Wartungsfenster und Unterbrechungen können die Verfügbarkeit einschränken. Die Verfügbarkeit von Funktionen (einschließlich Access Sharing) hängt von der Aktivierung des Betreibers, der Hardware und der Systemkonfiguration ab; ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf eine kontinuierliche oder erweiterte Verfügbarkeit. Updates werden regelmäßig bereitgestellt. Support ist unter https://sensorberg.atlassian.net/servicedesk

9. Haftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als "Garantien" bezeichnet sind.

(2) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere:

a) die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Grundfunktionen der App in dem vertraglich festgelegten Umfang (Authentifizierung, Erteilung, Aktualisierung und Widerruf von digitalen Zugangsberechtigungen, Auslösen von Öffnungsvorgängen für aktivierte Zugänge),

b) die Bereitstellung notwendiger Sicherheitsupdates und Patches zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit der App,

c) die ordnungsgemäße Verwaltung von Zugangsdaten und Berechtigungen innerhalb der App, insbesondere die korrekte Zuordnung von Benutzerkonten und Zugangsrechten,

d) die Bereitstellung einer angemessenen Kommunikationsschnittstelle zu Betreibersystemen, soweit dies vertraglich erforderlich ist,

e) die Protokollierung von relevanten Zugriffen und Systemereignissen, soweit dies zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, die hier abrufbar ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

(5) Bei unentgeltlicher Überlassung besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Nachbesserung, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen. Bei künftiger entgeltlicher Überlassung gelten ergänzend die Pflichten für digitale Produkte gemäß §§ 327 ff BGB.

10. Inhalte Dritter, Software Dritter, App-Store-Klauseln

Die App kann Softwarekomponenten Dritter enthalten. Soweit für diese Komponenten gesonderte Lizenzbedingungen gelten, werden diese dem Nutzer in den App-Informationen oder in der App selbst zur Verfügung gestellt und haben im Konfliktfall Vorrang vor dieser EULA. Apple Inc. und Google LLC sind nicht Vertragspartner dieser EULA. Ansprüche im Zusammenhang mit der App sind ausschließlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Bedingungen des App Stores einzuhalten.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Kündigung durch den Nutzer: Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er die App deinstalliert und die Nutzung einstellt; damit erlischt die Lizenz sofort. Alternativ kann der Nutzer die Kündigung auch durch Löschung seines Benutzerkontos in der App oder durch eine Mitteilung in Textform an die Sensorberg GmbH über https://sensorberg.atlassian.net/servicedesk

(3) Ordentliche Kündigung durch den Anbieter: Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn die App ganz oder teilweise eingestellt wird oder wenn wesentliche technische oder organisatorische Änderungen dies erforderlich machen.

(4) Außerordentliche Kündigung und Sperrung: Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese EULA, bei missbräuchlicher Nutzung der App oder des Zugangs, bei Umgehung von Sicherheitsmechanismen, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen, bei gesetzlichen oder behördlichen Verboten sowie bei falschen Angaben des Nutzers. Als minderschwere Maßnahme kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren.

(5) Auswirkungen der Kündigung: Mit Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte und die digitalen Zugangstoken werden deaktiviert. Vom Nutzer ausgesprochene Einladungen werden widerrufen, soweit dies technisch möglich ist. Vom Betreiber eingerichtete Zugangsrechte bleiben davon unberührt. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschungspflichten für Protokolldaten bleiben bestehen.

(6) Entgelte: Siehe Abschnitt 3. Die App ist für den Endnutzer kostenlos. Etwaige vom Betreiber erhobene Gebühren bleiben von der Kündigung unberührt und werden außerhalb dieses EULA geklärt.

12. Änderungen des EULA

(1) Der Betreiber kann diese EULA ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Gültige Gründe sind:

a) Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen/gerichtlichen Auflagen;

b) Anforderungen an die IT-Sicherheit, den Datenschutz oder die Compliance (z.B. Schließen von Sicherheitslücken);

c) technische Anpassungen an der App oder ihrer Infrastruktur, die für einen sicheren und stabilen Betrieb notwendig sind;

d) die Hinzufügung, Änderung oder Einstellung von Funktionen, sofern dies das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Ungunsten des Nutzers verschiebt;

e) organisatorische Änderungen beim Anbieter (z.B. Wechsel von Subunternehmern, Support-Prozesse), sofern sich daraus keine Nachteile für den Nutzer ergeben;

f) redaktionelle Klarstellungen, Korrekturen und Formatierungen ohne wesentliche Auswirkungen.

(2) Grenzen: Die Hauptleistungspflichten werden nicht zum Nachteil des Nutzers verändert. Die App ist unentgeltlich; es werden keine Zahlungsverpflichtungen eingeführt. Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unzumutbar zum Nachteil des Nutzers verschieben.

(3) Verfahren: Der Anbieter wird den Nutzer über wesentliche Änderungen rechtzeitig vor deren Inkrafttreten in Textform (In-App oder per E-Mail) unter Angabe des Inhalts der Änderungen, der Gründe und des vorgesehenen Zeitpunkts informieren. Die Frist beträgt mindestens 30 Tage ab Zugang der Mitteilung. Sicherheitsrelevante Änderungen, die sofort umgesetzt werden müssen, können in Ausnahmefällen auch ohne Ankündigung vorgenommen werden; der Nutzer wird dann unverzüglich informiert.

(4) Widerspruchsrecht: Der Nutzer kann wesentlichen Änderungen bis zu deren Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht der Nutzer, darf er die App ab Wirksamwerden der Änderung nicht mehr nutzen; eine Weiternutzung unter der alten Version ist nur möglich, wenn dies technisch und organisatorisch zumutbar ist. Das Recht des Nutzers, die Nutzung jederzeit durch Deinstallation der App zu beenden, bleibt hiervon unberührt.

(5) Einholung der Zustimmung: Für wesentliche Änderungen zum Nachteil des Nutzers, insbesondere zu den Ziffern 4-6 und 9-11, wird der Anbieter eine ausdrückliche Einwilligung einholen (z.B. erneuter Click-Wrap).

(6) Fiktive Einwilligung nur bei unwesentlichen Änderungen: Unerhebliche Änderungen, die den Nutzer nicht benachteiligen, gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist widerspricht und ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen wurde. Hierzu zählen insbesondere Klarstellungen, rein redaktionelle Anpassungen und der Wegfall selten genutzter Zusatzfunktionen ohne Nachteile für den Nutzer.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO). Diese Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz zwingender Bestimmungen seines Wohnsitzstaates entzogen wird. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Wohnsitzstaates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

(3) Für Verbraucher (§ 13 BGB) sind die gesetzlichen Gerichte ihres Wohnsitzstaates zuständig. Abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen können nicht getroffen werden.

(4) Bei Kaufleuten (§ 14 BGB) ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters; die Abtretung von Geldforderungen bleibt ohne Zustimmung zulässig.

(3) Änderungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

(4) Im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber haben die Geschäftsbedingungen des Betreibers Vorrang, soweit sie den Zugang zur Einrichtung regeln; diese EULA regeln ausschließlich die Nutzung der App.

15. Verfügbarkeit und Versionierung

Die EULA sind in der App dauerhaft verfügbar. Bei der Registrierung wird die Zustimmung mit einem Zeitstempel und der Benutzerkennung dokumentiert. Bei wesentlichen Änderungen wird die Zustimmung erneut eingeholt. Es gelten die deutsche und die englische Sprachversion; im Zweifelsfall hat die deutsche Version Vorrang.

Version: 1.0 / Status: Oktober 2025